Die Neuerungen betreffen vor allem die schulische Bildung und die Bildung in den
überbetrieblichen Kursen. Die Bildung in beruflicher Praxis (Lehrbetrieb) ist zwar
ebenfalls neu definiert, jedoch nicht von der Modularisierung betroffen!
Die Informatik - Lerninhalte von Schule und üK (überbetriebliche Kurse) der
gesamten Lehre und auch der Weiterbildung werden neu gegliedert und
modularisiert aufgebaut. Die Berufslehre setzt sich aus Pflichtmodulen, die die
grundlegenden Anforderungen abdecken und den Wahlmodulen, die eine Fo-
kussierung in einem Fachgebiet ermöglichen, zusammen.
Die Bildungsverordnung sieht vor, den Informatik-Unterricht zu
modularisieren, lässt
aber auch Spielraum offen andere Bildungselemente ebenfalls zu modularisieren.
Am Gewerblich-industriellen Bildungszentrum Zug ist die Lehrerschaft bestrebt
auch weitere Lerninhalte modular anzubieten.
Die modularisierte Form bringt verschiedene Vorteile
- die Lerninhalte werden zu Modulen zusammengefasst, die in sich abgeschlossen
sind. Somit ist es für den Berufsbildner in der Praxis wesentlich übersichtlicher, was
der Lernende bereits gelernt hat.
- das Hauptziel jedes Moduls ist die Vermittlung von Handlungskompetenz; die
Kompetenznachweise orientieren sich ebenfalls an diesem Grundsatz.
- der Nachweis über die gelernten Inhalte erfolgt direkt nach Abschluss des Moduls
und wird nicht "auf Vorrat" gelernt, um sie erst an der Lehrabschlussprüfung unter
Beweis zu stellen.
- der modulare Aufbau lässt bereits in der Grundausbildung eine bedarfsorientierte
Bildung der Lernenden zu (Fokussierung auf Support, Systemtechnik oder
Applikationsentwicklung).
- die Weiterbildung nach der Grundausbildung ist nicht von der Grundbildung
getrennt, sondern bildet mit ihr eine Einheit.
Weitere vertiefte Informationen zur Modularisierung:
http://www.i-ch.ch/show.cfm?l=d&ID=feature&nr=40
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