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Verrechnung von Leistungen, welche Lehrlinge erbracht haben

Lehrlinge sollen im Lehrbetrieb in praktischen Projekten und Aufträgen eingesetzt werden. Wie können die von den Lehrlingen erbrachten Leistungen weiterverrechnet werden?

Je nach Aufgabe, welche gelöst werden muss, wird ein Lehrling

  • mehr Zeit brauchen, um die Aufgabe zu lösen
  • nur einen Teil der Aufgabe selber bearbeiten / lösen können
  • eine weniger gute Lösung erarbeiten als eine erfahrene Fachkraft.

Für die Verrechnung einer korrekt erbrachten Leistung gehen wir davon aus, dass Lehrlinge (entsprechend ihrem Ausbildungsstand) mehr Zeit brauchen, um den Job zu erledigen. Wir rechnen dann mit dem für eine Fachkraft üblichen Kostensatz / Stundensatz sowie der vom Lehrling effektiv gearbeiteten Zeit und korrigieren mit dem Leistungsfaktor für Lehrlinge.Als brauchbare Annahmen für den Leistungsfaktor haben sich folgende Zahlen bewährt:

Leistungsfaktor Lehrling

1. Lehrjahr
0.40
2. Lehrjahr
0.60
3. Lehrjahr
0.75
4. Lehrjahr
0.90

Die folgenden Ansätze sind als Empfehlungen zu verstehen und können von Betrieb zu Betrieb und den Fähigkeiten des einzelnen Lehrlings abweichen:

Stundensatz

1. Lehrjahr
30 bis 60.--
2. Lehrjahr
50 bis 80.--
3. Lehrjahr
70 bis 120.--
4. Lehrjahr
110 bis 140.--
 
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